Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Vertragsinhalt

1.1 Unsere Serviceleistungen erfolgen nach Absprache bzw. Angebot. Die Leistungen werden je nach Bedarf beim Kunden, in den FRÄSSUPPORTMW Geschäftsräumen oder durch Telefonsupport erbracht.

1.2 Der Kunde fordert die Leistungen unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bei der oben genannten Geschäftsstelle der FRÄSSUPPORTMW schriftlich bzw. e-mail an.

1.3 Servicearbeiten werden nur durch beauftragte Partnerfirmen, die FRÄSSUPPORTMW schriftlich beauftragt hat, durchgeführt.

1.4 Der Kunde muss vor Beginn der Serviceleistung sämtliche gespeicherten Daten so gesichert haben, dass sie im Fall der Löschung mit vertretbarem Aufwand wiedererstellt werden können.

2 Versand

2.1 Einsendungen defekter Hardware erfolgen an den Hersteller für den FRÄSSUPPORTMW als Vertriebspartner tätig ist. Der Kunde trägt alle mit dem Versand der Hardware verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden etc.); weiterhin hat er für fachgerechte Verpackung zu sorgen.

2.2 Die Kosten für An- und Abtransport gehen zu Lasten des Kunden.

2.3 Die Kosten der Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

2.4 Der Transport der Produkte geht zu Lasten und Gefahren des Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde die FRÄSSUPPORTMW mit der Besorgung des Transportes beauftragt.

3 Gewährleistung

3.1 Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

3.2 Gewährleistungsansprüche werden von FRÄSSUPPORTMW weitergegeben an den Hersteller der Produkte.

3.3 Schäden die von Software bzw. Schulungsunterlagen verursacht werden, leistet FRÄSSUPPORTMW keine Schadenersatzansprüche.

4 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind 7 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Bei längerfristigen Projekten werden Teilrechnungen erstellt. Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann verrechnet werden.

5 Haftung

5.1 Eine Haftung der FRÄSSUPPORTMW, gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit, besteht nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung, es sei denn, dass die schuldhafte Pflichtverletzung eine zugesicherte Eigenschaft oder einen damit vergleichbaren Vertrauenstatbestand betrifft.

5.2 Für alle übrigen Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.3 Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter, haftet die FRÄSSUPPORTMW nicht.

5.4 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte sowie die persönliche Haftung der FRÄSSUPPORTMW Mitarbeiter.

5.5 Schadensersatzansprüche gegen die FRÄSSUPPORTMW aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung verjähren in sechs Monaten.

6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Unstimmigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wiesbaden. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.